Immobilien-Lexikon · Förderung & Finanzierung

Wohnraumförderung – IB.MV & Bundesmittel

Die Wohnraumförderung unterstützt den Bau, Kauf und die Modernisierung von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.

In Mecklenburg-Vorpommern können Familien und Investoren über die Investitionsbank (IB.MV) und Bundesprogramme Fördermittel für Wohneigentum und Mietwohnungsbau beantragen.

DEFINITION

Wohnraumförderung: Staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des Wohnungsbaus und -erwerbs. In MV erfolgt die Förderung über die Investitionsbank Mecklenburg-Vorpommern (IB.MV) mit Landesmitteln sowie über Bundesprogramme der KfW und BAFA. Förderinstrumente sind zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse und direkte Zuschüsse.

IB.MV-Programme

Die IB.MV bietet: Wohneigentumsprogramm – zinsgünstige Darlehen für den Bau oder Kauf selbst genutzter Immobilien in MV. Soziale Mietwohnraumförderung – Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen mit Belegungsbindung. Modernisierungsförderung – für die energetische Sanierung und barrierefreien Umbau. Anträge laufen über die Hausbank des Antragstellers.

Bundesförderung (KfW & BAFA)

KfW-Programm 300 (Wohneigentum für Familien): Bis 100.000 € zinsgünstiges Darlehen, Einkommensgrenze 90.000 €, klimafreundlicher Neubau oder Kauf. KfW 261/262: Energieeffizientes Bauen und Sanieren – bis 150.000 € mit Tilgungszuschuss. BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Dämmung, Fenster). In Rostock nutzen viele Eigentümer diese Programme für die Sanierung von Altbauten.

Antrag und Reihenfolge

Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer bereits mit dem Bau oder der Sanierung begonnen hat, verliert den Anspruch. Die Reihenfolge: 1. Energieberatung (bei Sanierung Pflicht), 2. Förderantrag über die Hausbank, 3. Zusage abwarten, 4. Maßnahme starten. Kombinationen aus Bundes- und Landesförderung sind möglich.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es in MV für den Hauskauf?
Die IB.MV bietet zinsgünstige Darlehen für Familien. Zusätzlich gibt es Bundesmittel über KfW-Programme.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Ja – Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Kaufvertragsabschluss gestellt werden.
Kann ich KfW und IB.MV kombinieren?
Ja – Kombinationen sind möglich und empfehlenswert. Die Hausbank berät zur optimalen Kombination.
Was ist die Einkommensgrenze für KfW 300?
90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 10.000 € pro Kind.
Brauche ich eine Energieberatung für KfW-Förderung?
Für energetische Sanierung ja – ein zugelassener Energieberater muss den Antrag begleiten.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.