Immobilien-Lexikon · Recht & Regulierung

Heizungsgesetz – GEG-Novelle 2024, Pflichten & Fristen

Die Heizungsgesetz regelt seit 2024 den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und betrifft Eigentümer, Käufer und Vermieter.

Das umgangssprachliche Heizungsgesetz – offiziell die GEG-Novelle 2024 – schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Immobilieneigentümer in Rostock ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten und Übergangsfristen.

DEFINITION

Heizungsgesetz: Das Heizungsgesetz (GEG-Novelle 2024) verpflichtet Eigentümer, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Was regelt das Heizungsgesetz konkret?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Jede neu eingebaute Heizung in einem Neubau innerhalb eines Neubaugebiets muss die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe erfüllen. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greifen die Pflichten erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.

In Rostock als Großstadt muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Danach beginnt die Pflicht auch für Bestandsgebäude bei einem Heizungstausch. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Bei einer Heizungshavarie gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren (Erdgas) bzw. 13 Jahren bei Anschluss ans Wärmenetz. Eigentümer über 80 Jahre sind von der Austauschpflicht befreit. Etagenheizungen erhalten verlängerte Fristen bis 2029.

Erlaubte Technologien: Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie-Hybridheizung, Biomasseheizung, Wasserstoff-Ready-Gasheizung (mit Risiko bei fehlendem H₂-Netz), Stromdirektheizung in gut gedämmten Gebäuden.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Rostock

Das Heizungsgesetz beeinflusst den Immobilienmarkt erheblich: Gebäude mit moderner Heizung erzielen höhere Verkaufspreise, während Objekte mit alter Öl- oder Gasheizung Abschläge von 5–15 % hinnehmen müssen. Käufer kalkulieren die Sanierungskosten ein.

Für Vermieter bedeutet das Gesetz: Modernisierungskosten können teilweise über die Modernisierungsumlage auf Mieter umgelegt werden – maximal 50 Cent pro Quadratmeter bei Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Fördermöglichkeiten

Die KfW-Förderung bietet bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus (bis 40.000 € Haushaltseinkommen). Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Die BAFA-Förderung für Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bieten zusätzlich 5 % Bonus auf einzelne Maßnahmen.

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung sofort austauschen?
Nein. Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Die Pflicht greift erst beim nächsten Heizungstausch – und auch dann erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (in Rostock bis spätestens Juni 2026).
Was kostet eine Wärmepumpe als Ersatz?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Einbau ca. 25.000–40.000 €. Nach Abzug der KfW-Förderung (bis 70 %) bleiben oft nur 8.000–15.000 € Eigenanteil.
Kann ich die Kosten auf den Mieter umlegen?
Ja, über die Modernisierungsumlage. Bei Nutzung von Fördermitteln maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Die Förderung muss vom umlagefähigen Betrag abgezogen werden.
Gilt das Gesetz auch für Ferienwohnungen?
Ja, das Heizungsgesetz gilt für alle beheizten Gebäude unabhängig von der Nutzungsart – auch für Ferienwohnungen an der Ostseeküste.
Was passiert, wenn ich gegen das Heizungsgesetz verstoße?
Bußgelder bis 50.000 € sind möglich. Außerdem drohen Nachteile beim Verkauf: Käufer und Banken prüfen zunehmend die Heizungssituation.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.

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