Garage & Stellplatz in der WEG – Sondereigentum, Nutzungsrecht & Verkauf
Stellplätze und Garagen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind rechtlich komplex. Je nach Ausgestaltung können sie Sondereigentum, Teileigentum oder bloßes Sondernutzungsrecht sein – mit erheblichen Unterschieden bei Verkauf, Vermietung und Stimmrecht.
Hier erfahren Sie, wie Stellplätze in der WEG rechtlich eingeordnet werden, was im Aufteilungsplan stehen muss und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Ein Garagenstellplatz in der WEG bezeichnet einen Fahrzeugabstellplatz innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Er kann als Sondereigentum (eigene Einheit im Grundbuch), als Sondernutzungsrecht (Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum) oder als Teil des allgemeinen Gemeinschaftseigentums ausgestaltet sein.
Sondereigentum
Eigene Einheit im Grundbuch mit eigenem Miteigentumsanteil. Frei veräußerbar, vermietbar und belastbar. Eigenes Stimmrecht in der Eigentümerversammlung. Erfordert Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Sondernutzungsrecht
Exklusives Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, eingetragen in der Teilungserklärung. Nur zusammen mit der Wohnung übertragbar. Kein eigenes Stimmrecht, aber gesicherte Nutzung.
Gemeinschaftseigentum
Stellplatz gehört allen Eigentümern gemeinsam. Nutzung wird durch Hausordnung oder Beschluss geregelt. Keine individuelle Verfügung möglich.
Separater Verkauf
Nur bei Sondereigentum möglich – der Stellplatz hat ein eigenes Grundbuchblatt und kann unabhängig von der Wohnung veräußert werden. Ein Vorkaufsrecht der anderen Eigentümer besteht nur, wenn die Gemeinschaftsordnung es vorsieht.
Vermietung an Dritte
Sondereigentümer dürfen ihren Stellplatz frei vermieten. Bei Sondernutzungsrecht ist die Vermietung an WEG-Fremde oft nur mit Zustimmung des Verwalters möglich.
Tiefgarage Rostock
In Rostock kosten Tiefgaragenstellplätze als Sondereigentum zwischen 10.000 und 25.000 €. In begehrten Lagen wie Warnemünde oder der KTV auch darüber.
Außenstellplatz
Außenstellplätze mit Sondernutzungsrecht liegen bei 3.000 bis 8.000 €. Sie bringen weniger Hausgeld-Umlage, bieten aber auch weniger Schutz.
Teilungserklärung prüfen
Klären Sie vor dem Kauf, ob der Stellplatz Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht ist. Das steht in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan.
Hausgeld-Anteil
Bei Sondereigentum entfällt ein eigener Miteigentumsanteil auf den Stellplatz – das bedeutet zusätzliches Hausgeld und Stimmrecht. Bei Sondernutzungsrecht nicht.
Eigentumswohnung
Definition, Rechte und Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung.
Gemeinschaftseigentum
Was zum Gemeinschaftseigentum gehört und welche Rechte und Pflichten daraus folgen.
Aufteilungsplan
Wie der Aufteilungsplan Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum abgrenzt.
Ist ein Stellplatz Sondereigentum?
Kann ich meinen Stellplatz separat verkaufen?
Was kostet ein Tiefgaragenstellplatz in Rostock?
Muss ich für den Stellplatz extra Hausgeld zahlen?
Darf ich meinen Stellplatz an Nicht-Eigentümer vermieten?
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