Immobilienlexikon

Einliegerwohnung

Was eine Einliegerwohnung ausmacht, welche Vorteile sie bietet und was Sie bei Vermietung beachten müssen.

Mietrechtlich gilt für Einliegerwohnungen das erleichterte Kündigungsrecht nach § 573a BGB. Steuerlich lässt sich die AfA auf den vermieteten Anteil anwenden.

25–60 m²Typische Größe
§ 573a BGBSonderkündigung
7–10 €/m²Miete Rostock
2 % AfAAbschreibung
Definition

Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene, kleinere Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses. Sie verfügt über einen eigenen Zugang, Küche und Bad. Die Vermietung bietet Eigentümern zusätzliche Einnahmen und steuerliche Vorteile.

Merkmale einer Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung muss baulich abgeschlossen sein und über eine eigene Küche, ein Bad sowie einen separaten Zugang verfügen. Sie liegt innerhalb eines ansonsten selbst genutzten Hauses. Typische Größen liegen zwischen 25 und 60 Quadratmetern. Baurechtlich zählt das Gebäude weiterhin als Ein- oder Zweifamilienhaus.

Steuerliche Vorteile

Die Vermietung einer Einliegerwohnung ermöglicht steuerliche Absetzungen: Anteilige AfA für den vermieteten Gebäudeteil, Werbungskosten wie Zinsen, Instandhaltung und Verwaltung sowie die anteilige Grundsteuer. Die Aufteilung erfolgt nach dem Flächenverhältnis zwischen selbst genutztem und vermietetem Teil.

Mietrecht bei Einliegerwohnungen

Für Einliegerwohnungen gelten besondere mietrechtliche Regelungen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 573a BGB), allerdings mit verlängerter Kündigungsfrist von zusätzlich drei Monaten. Die Mietpreisbremse greift bei Einliegerwohnungen nicht.

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Bauliche Anforderungen

Für den Einbau einer Einliegerwohnung müssen Schallschutz, Brandschutz und Stellplatzpflicht beachtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist für den Umbau in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, wenn keine Nutzungsänderung vorliegt. Dennoch sollte die örtliche Bauaufsicht konsultiert werden.

Einliegerwohnungen in Rostock

In Rostocker Stadtteilen wie Reutershagen, Lütten Klein und Gehlsdorf finden sich viele Einliegerwohnungen in älteren Einfamilienhäusern. Die Mieteinnahmen liegen bei 7 bis 10 Euro pro Quadratmeter und verbessern die Finanzierung des Eigenheims deutlich.

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Häufige Fragen
Was ist eine Einliegerwohnung?
Eine abgeschlossene, kleinere Wohneinheit innerhalb eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit eigenem Zugang, Küche und Bad.
Kann ich eine Einliegerwohnung vermieten?
Ja, die Vermietung ist erlaubt und bietet steuerliche Vorteile. Es gelten besondere mietrechtliche Regelungen nach § 573a BGB.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Sie können anteilige AfA, Zinsen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten steuerlich geltend machen. Die Aufteilung erfolgt nach Flächenverhältnis.
Gilt die Mietpreisbremse?
Nein, bei Einliegerwohnungen innerhalb eines vom Vermieter selbst bewohnten Gebäudes greift die Mietpreisbremse nicht.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
In MV ist für den Einbau einer Einliegerwohnung ohne Nutzungsänderung oft keine Genehmigung nötig. Prüfen Sie dies mit der örtlichen Bauaufsicht.
Erhöht eine Einliegerwohnung den Immobilienwert?
Ja, eine vermietbare Einliegerwohnung steigert den Wert und die Attraktivität für Käufer, da sie zusätzliche Einnahmen ermöglicht.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand: April 2026.
Quellen: § 573a BGB – Erleichterte Kündigung | EStG § 7 – Abschreibung | LBauO M-V – Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
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