Briefgrundschuld
Die Briefgrundschuld ist die gesetzliche Regelform der Grundschuld (§ 1116 BGB). Bei ihrer Bestellung wird ein Grundschuldbrief als Wertpapier ausgestellt. Dieser Brief verbrieft das Recht an der Grundschuld und ermöglicht eine Übertragung durch einfache Abtretung und Briefübergabe – ohne Eintragung im Grundbuch. Im Gegensatz dazu erfordert die Buchgrundschuld für jede Übertragung eine Grundbuchänderung.
Briefgrundschuld
Physischer Brief wird ausgestellt. Übertragung durch Abtretungserklärung + Briefübergabe. Keine Grundbuchänderung nötig. Flexibler bei Gläubigerwechsel (z. B. Umschuldung).
Buchgrundschuld
Kein Brief, nur Grundbucheintrag. Jede Übertragung erfordert Grundbuchänderung (Zeit + Kosten). Dafür kein Verlustrisiko eines physischen Dokuments. In der Praxis heute häufiger.
Umschuldung: Bei einem Bankwechsel kann die Grundschuld durch Briefübergabe übertragen werden – schneller und günstiger als eine Grundbuchänderung. Privatdarlehen: Bei Darlehen unter Privatpersonen erleichtert der Brief die Sicherungsübereignung. Mehrere Gläubiger: Der Brief kann nacheinander an verschiedene Gläubiger abgetreten werden. Achtung: Die meisten Banken bestellen heute standardmäßig Buchgrundschulden mit Briefausschluss.
Kosten
Die Ausstellung des Briefs kostet beim Grundbuchamt ca. 50–150 € zusätzlich (abhängig vom Grundschuldbetrag). Notar- und Grundbuchkosten fallen ohnehin an.
Verlustrisiko
Geht der Brief verloren, muss ein teures und langwieriges Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht durchgeführt werden (6–12 Monate, mehrere Hundert Euro). Sichere Aufbewahrung ist daher essenziell.
1. Grundschuldbestellungsurkunde beim Notar (ohne Briefausschluss). 2. Notar beantragt Eintragung beim Grundbuchamt. 3. Grundbuchamt stellt den Grundschuldbrief aus und sendet ihn an den Notar. 4. Notar übergibt den Brief an den Gläubiger (Bank). 5. Bei Rückzahlung des Darlehens gibt die Bank den Brief an den Eigentümer zurück – als sog. Eigentümergrundschuld wiederverwendbar.
Was ist der Unterschied zwischen Brief- und Buchgrundschuld?
Was passiert, wenn der Grundschuldbrief verloren geht?
Welche Form ist heute üblicher?
Kann eine Briefgrundschuld in eine Buchgrundschuld umgewandelt werden?
Wer verwahrt den Grundschuldbrief?
Ist eine Briefgrundschuld teurer?
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