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Immobilienlexikon

Boarding House

Ein Boarding House bietet möbliertes Wohnen auf Zeit – die Schnittstelle zwischen Hotel und Mietwohnung. Für Investoren eine attraktive Nische mit überdurchschnittlichen Renditen.
Ob Geschäftsreisende, Projektarbeiter oder Studenten: Temporäres Wohnen boomt. Erfahren Sie, was ein Boarding House auszeichnet und welche Chancen es bietet.
1–6 Mon.Typische Dauer
20–40 %über Miete
MöbliertKomplett
WachstumSegment +8 %
Definition

Ein Boarding House (auch: Apartmenthaus, Serviced Apartments) ist eine Wohnform, die möblierte Apartments mit hotelähnlichen Services für mittelfristige Aufenthalte anbietet. Im Gegensatz zum Hotel liegt die typische Aufenthaltsdauer bei Wochen bis Monaten. Die Apartments verfügen über Küche, Bad und Wohnbereich – oft ergänzt durch Gemeinschaftsflächen und Services wie Reinigung.

Merkmale

Was ein Boarding House ausmacht
Abgrenzung zu Hotel, Ferienwohnung und klassischer Mietwohnung.

Möblierte Einheiten

Vollständig eingerichtete Apartments mit Küche, Bad, Schlaf- und Wohnbereich. Oft hochwertige Ausstattung mit Designmöbeln und Smart-Home-Technik.

Flexible Mietdauer

Typisch: 1–6 Monate. Kein klassischer Mietvertrag, sondern Beherbergungsvertrag oder befristete Nutzungsvereinbarung. Keine Kündigungsschutz-Problematik.

Services inklusive

Reinigung, Wäscheservice, WLAN, teilweise Frühstück. Betriebskosten und Strom oft in der Pauschale enthalten.

Zielgruppen

Geschäftsreisende, Expatriates, Projektarbeiter, Monteure, Studenten im Auslandssemester, Übergangswohner nach Trennung oder Umzug.

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Investment

Boarding House als Kapitalanlage
Renditechancen und Risiken für Investoren.

Höhere Rendite

Möbliertes Wohnen auf Zeit erzielt 20–40 % höhere Einnahmen als klassische Vermietung. In Universitätsstädten und Wirtschaftszentren besonders lukrativ.

Steuervorteile

Möblierung kann über 10 Jahre abgeschrieben werden (AfA). Bei gewerblicher Nutzung zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten.

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Rechtliches

Rechtliche Einordnung
Wohnnutzung, Gewerbe oder Beherbergung – die Abgrenzung ist entscheidend.

Ein Boarding House kann je nach Nutzungskonzept als Wohnnutzung, Beherbergungsbetrieb oder Gewerbebetrieb eingestuft werden. Die baurechtliche Einordnung hängt von der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer und dem Serviceumfang ab. In vielen Kommunen gelten Zweckentfremdungsverbote: Wer Wohnraum dauerhaft als Boarding House nutzt, braucht eine Genehmigung. In Rostock ist die Situation aktuell noch vergleichsweise liberal.

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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine individuelle Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne.
Quellen: Apartmentservice.de Marktreport 2024, IHK Rostock, BauGB, Zweckentfremdungsverordnungen der Länder.

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