Immobilienlexikon · Buchstabe H · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Heizungsgesetz – GEG-Novelle 2024, Pflichten & Fristen

Das Heizungsgesetz (GEG-Novelle) regelt seit 2024 den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die 65-%-Regel ist das Herzstück: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Doch die Übergangsfristen sind großzügig und abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Erfahren Sie, welche Pflichten seit 2024 gelten, welche Fördermittel es gibt und was der Heizungstausch kostet. Auch die Verbindung zum GEG wird erklärt.

65 %erneuerbare Energie
ab 2024Neubau-Pflicht
2026/2028Bestand (Wärmeplan)
bis 70 %Förderung
Definition · Heizungsgesetz (GEG-Novelle)

Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle 2024 (Gebäudeenergiegesetz). Kernregel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten gilt die Pflicht seit 01.01.2024, im Bestand erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.

Die 65-%-Regel
Nicht jede Heizung ist betroffen – die Übergangsfristen sind entscheidend.

Neubau (seit 01.01.2024)

In Neubaugebieten (B-Plan nach 01.01.2024) gilt die 65-%-Regel sofort. Nur noch Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie-Hybride oder Anschluss an Fernwärme erlaubt.

Bestand

Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung: Großstädte (>100.000 EW) ab 30.06.2026, kleinere Gemeinden ab 30.06.2028. Bis dahin dürfen auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Wichtig für Rostock:Rostock als Großstadt (>100.000 EW) muss die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 vorlegen. Danach greift die 65-%-Regel auch im Bestand.
Übergangsfristen & Bestandsschutz
Bestehende Heizungen genießen umfassenden Bestandsschutz.

Bestehende Heizungen

Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden – ohne zeitliche Begrenzung. Erst bei einem irreparablen Defekt greift die 65-%-Regel (mit 5-Jahres-Übergangsfrist).

Reparatur erlaubt

Bestehende Heizungen dürfen repariert werden. Erst wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, muss innerhalb von 5 Jahren auf eine 65-%-Heizung umgestellt werden.

Förderung beim Heizungstausch
Bis zu 70 % der Kosten werden gefördert – so wird der Umstieg finanzierbar.

Fördersätze

30 % Grundförderung (alle) + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch vor Pflicht) + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr). Max. 70 % insgesamt.

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Häufige Fragen – Heizungsgesetz (GEG-Novelle)
Was besagt das Heizungsgesetz?
Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Im Neubau seit 01.01.2024, im Bestand nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein, funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz. Erst bei irreparablem Defekt greift die 65-%-Regel (mit 5-Jahres-Übergangsfrist).
Ab wann gilt die Pflicht in Rostock?
Rostock muss die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 vorlegen. Danach gilt die 65-%-Regel auch im Bestand.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 70 %: 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus.
Welche Heizungen erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie-Hybrid, Fernwärme, Wasserstoff-Ready-Heizungen (unter Auflagen).

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Das GEG wird regelmäßig angepasst – aktuelle Fassung beim BMWK prüfen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: GEG (Fassung 2024), BMWK, KfW/BAFA-Förderrichtlinien, eigene Beratungspraxis.
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