Heizungsgesetz – GEG-Novelle 2024, Pflichten & Fristen
Das Heizungsgesetz (GEG-Novelle) regelt seit 2024 den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die 65-%-Regel ist das Herzstück: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Doch die Übergangsfristen sind großzügig und abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Erfahren Sie, welche Pflichten seit 2024 gelten, welche Fördermittel es gibt und was der Heizungstausch kostet. Auch die Verbindung zum GEG wird erklärt.
Das Heizungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die GEG-Novelle 2024 (Gebäudeenergiegesetz). Kernregel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten gilt die Pflicht seit 01.01.2024, im Bestand erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
Neubau (seit 01.01.2024)
In Neubaugebieten (B-Plan nach 01.01.2024) gilt die 65-%-Regel sofort. Nur noch Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie-Hybride oder Anschluss an Fernwärme erlaubt.
Bestand
Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung: Großstädte (>100.000 EW) ab 30.06.2026, kleinere Gemeinden ab 30.06.2028. Bis dahin dürfen auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Bestehende Heizungen
Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden – ohne zeitliche Begrenzung. Erst bei einem irreparablen Defekt greift die 65-%-Regel (mit 5-Jahres-Übergangsfrist).
Reparatur erlaubt
Bestehende Heizungen dürfen repariert werden. Erst wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, muss innerhalb von 5 Jahren auf eine 65-%-Heizung umgestellt werden.
Fördersätze
30 % Grundförderung (alle) + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch vor Pflicht) + 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr). Max. 70 % insgesamt.
Antragstellung
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Heizungstausch
Kosten, Technikoptionen und bis zu 70 % Förderung.
GEG
Das Gebäudeenergiegesetz im Detail – Pflichten und Ausnahmen.
Fördermittel
Alle Programme von KfW, BAFA und Land MV im Überblick.
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