GEG (Gebäudeenergiegesetz) – Anforderungen, Heizungsgesetz & Pflichten 2026
Das Gebäudeenergiegesetz ist das zentrale Regelwerk für Energieeffizienz und Heizungstechnik im Gebäudesektor. Seit 2024 gelten verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen – das sogenannte Heizungsgesetz. Für Eigentümer, Käufer und Vermieter hat das GEG weitreichende Konsequenzen.
Hier erfahren Sie, was das GEG regelt, welche Pflichten beim Energieausweis gelten und wie sich die Vorgaben auf die energetische Sanierung und die CO₂-Kostenaufteilung auswirken.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Es fasst seit 2020 die frühere EnEV, das EEWärmeG und das EnEG zusammen. Die Novelle vom Januar 2024 (umgangssprachlich Heizungsgesetz) verschärfte die Vorgaben für Heizungsanlagen erheblich.
Neubau in Neubaugebiet
Seit 01.01.2024 gilt die 65-%-Regel sofort: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse erfüllen das.
Bestandsgebäude
Die Pflicht greift erst nach Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung. In Großstädten (über 100.000 EW) spätestens ab 30.06.2026, in kleineren Kommunen ab 30.06.2028. Rostock: ab Mitte 2026.
Energieausweis
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden (§ 80 GEG). Verstöße sind bußgeldbewehrt – bis 10.000 €.
Nachrüstpflichten
Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG). Oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein (§ 47 GEG), wenn nicht bereits das Dach gedämmt ist.
Informationspflicht
Seit 2024 muss der Verkäufer den Käufer über die voraussichtlichen Kosten einer GEG-konformen Heizung informieren, wenn die bestehende Heizung nicht den Anforderungen entspricht.
CO₂-Kostenaufteilung
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt – je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Je schlechter der Zustand, desto mehr zahlt der Vermieter.
Sanierungsfahrplan
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater zeigt, welche Maßnahmen sich lohnen. Mit iSFP gibt es 5 % Extra-Förderung auf Einzelmaßnahmen.
Effizienzhaus-Standard
Das GEG definiert Referenzgebäude als Maßstab. Wer darüber hinaus saniert (z.B. KfW-Effizienzhaus 55), erhält zusätzliche Fördermittel der KfW.
BAFA-Zuschuss
Bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch (30 % Basis + 20 % Klimabonus + 20 % Einkommensbonus). Deckelung bei 30.000 € förderfähigen Kosten.
KfW-Kredit
Zinsgünstige Kredite bis 120.000 € pro Wohneinheit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Tilgungszuschüsse je nach erreichtem Standard.
Energieausweis
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis – Pflichten beim Verkauf und Vermietung.
Energetische Sanierung
Maßnahmen, Kosten und Fördermittel für die energetische Modernisierung.
CO₂-Kosten
Wie die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter funktioniert.
Was regelt das GEG?
Muss ich meine Gasheizung austauschen?
Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?
Brauche ich beim Hausverkauf einen Energieausweis?
Was passiert, wenn meine Heizung kaputtgeht?
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