IMMOBILIEN-LEXIKON · WEG & VERWALTUNG
Eigentümerversammlung WEG – Ablauf, Rechte & Beschlüsse
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden Budget, Sanierungen und Verwalterbestellung entschieden.
Für Wohnungseigentümer und Kapitalanleger in Rostock ein jährliches Pflichttermin.
1× jährlichPflicht
§23 WEGRechtsgrundlage
MehrheitEntscheidet
2020WEG-Reform
DEFINITION
Die Eigentümerversammlung (auch Wohnungseigentümerversammlung) ist das Beschlussorgan der WEG nach §23 WEGesetz. Sie muss mindestens einmal jährlich vom Verwalter einberufen werden. Beschlüsse zu Wirtschaftsplan, Instandhaltung und Verwaltung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst und in der Beschlusssammlung dokumentiert.
ABLAUF & EINBERUFUNG
So läuft eine Eigentümerversammlung ab
Formvorschriften schützen die Rechte aller Eigentümer.
Einberufung
Der Verwalter lädt mit mindestens 3 Wochen Vorlauf schriftlich ein (§24 Abs. 4 WEG). Die Einladung muss Ort, Zeit und Tagesordnung enthalten. Ohne ordnungsgemäße Ladung sind Beschlüsse anfechtbar.
Beschlussfähigkeit
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Eigentümer mit mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend oder vertreten sind. Ist sie nicht beschlussfähig, kann eine Wiederholungsversammlung einberufen werden.
Stimmrecht
Grundsätzlich gilt das Kopfprinzip: jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von der Größe seiner Wohnung. Die Gemeinschaftsordnung kann aber das Wertprinzip (nach MEA) vorsehen.
Protokoll
Beschlüsse müssen protokolliert und in die Beschlusssammlung aufgenommen werden. Das Protokoll muss von Versammlungsleiter und einem Eigentümer unterzeichnet werden.
BESCHLUSSARTEN
Welche Beschlüsse die Versammlung fassen kann
Die WEG-Reform 2020 hat die Beschlusskompetenz deutlich erweitert.
Ordentliche Beschlüsse
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklage, Verwalterbestellung/-abberufung und Kostenverteilung. Einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen genügt.
Bauliche Veränderungen
Seit der WEG-Reform 2020 können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§20 WEG). Die Kosten tragen nur die zustimmenden Eigentümer, außer bei mehr als 2/3 Mehrheit.
Praxis-Tipp: Als Kapitalanleger die Eigentümerversammlung nicht ignorieren! Beschlüsse zu Sonderumlagen oder Sanierungen können den Cashflow erheblich beeinflussen. Stimmrechtsübertragung per Vollmacht ist möglich. WEG-VERWALTUNG IN ROSTOCK & MV
Eigentümerversammlungen in der Region
In Rostock betreuen zahlreiche Hausverwaltungen WEG-Gemeinschaften.
Typische Themen
In Rostocker Plattenbauten (Lütten Klein, Evershagen) stehen oft energetische Sanierungen und Fahrstuhlmodernisierungen auf der Agenda – mit entsprechenden Sonderumlagen.
Verwalterauswahl
Die Wahl des richtigen Verwalters ist entscheidend. In Rostock gibt es spezialisierte WEG-Verwalter, die auch die digitale Akte und Online-Versammlungen anbieten.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal jährlich (ordentliche Versammlung). Der Verwalter muss einladen. Außerordentliche Versammlungen können bei dringendem Bedarf oder auf Antrag von 25 % der Eigentümer einberufen werden.
Was wurde durch die WEG-Reform 2020 geändert?
Die wichtigsten Änderungen: bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit möglich, Verwalter kann leichter abberufen werden, Online-Teilnahme kann beschlossen werden, und die Gemeinschaft ist rechtsfähig geworden.
Kann ich mich bei der Eigentümerversammlung vertreten lassen?
Ja, durch schriftliche Vollmacht. Die bevollmächtigte Person kann abstimmen und Anträge stellen. Die Gemeinschaftsordnung kann den Kreis der Bevollmächtigten einschränken.
Was passiert bei ungültigen Beschlüssen?
Beschlüsse können innerhalb eines Monats beim Amtsgericht angefochten werden (§44 WEG). Nichtige Beschlüsse (z. B. sittenwidrig, gesetzwidrig) sind auch ohne Anfechtung unwirksam.
Muss ich als Kapitalanleger zur Versammlung?
Nicht zwingend, aber empfohlen. Beschlüsse zu Sonderumlagen oder Sanierungen beeinflussen den
Cashflow. Alternativ Vollmacht erteilen und die
Beschlusssammlung regelmäßig prüfen.
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📌 HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. WEG-Recht ist komplex – bei Streitfällen einen Fachanwalt konsultieren. Stand: April 2026.
Quellen: WEGesetz (WEG) · WEG-Reform 2020 · BGH-Rechtsprechung · Büchel Immobilien – Marktexpertise Rostock
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