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Immobilienlexikon – Mietrecht

Bestandsmiete

Was Bestandsmiete von Angebotsmiete unterscheidet – und warum die Differenz für Investoren und Vermieter in Rostock entscheidend ist.

Die Bestandsmiete ist die tatsächlich gezahlte Miete in laufenden Mietverhältnissen. Sie liegt oft unter der Marktmiete und ist ein Schlüsselfaktor bei der Immobilienbewertung.

Ist-MieteTatsächlich
< MarktmieteOft 10–25 %
BewertungErtragswert
MietpotenzialFür Käufer
Definition – Bestandsmiete

Die Bestandsmiete (auch Ist-Miete) ist die aktuell im laufenden Mietverhältnis vereinbarte und gezahlte Nettokaltmiete. Sie unterscheidet sich häufig von der Angebotsmiete (Marktmiete bei Neuvermietung), da Mieterhöhungen in bestehenden Verhältnissen gesetzlich begrenzt sind.

Grundlagen
Bestandsmiete vs. Angebotsmiete
Zwei Mietniveaus, die für Investoren sehr unterschiedliche Bedeutung haben.

Bestandsmiete (Ist-Miete)

Die aktuell gezahlte Miete im laufenden Mietverhältnis. Oft 10–25 % unter der Marktmiete, besonders bei langjährigen Mietern.

Angebotsmiete (Marktmiete)

Die Miete, die bei Neuvermietung am Markt erzielt wird. Orientiert sich an Mietspiegel, Lage und Ausstattung.

Mieterhöhungspotenzial

Die Differenz zwischen Bestands- und Angebotsmiete ist das Mieterhöhungspotenzial – ein wichtiger Wertfaktor für Investoren.

Mietpotenzial Ihrer Immobilie kennen? Wir analysieren Bestand und Markt.

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Investoren-Perspektive
Bestandsmiete bei der Immobilienbewertung
Die Bestandsmiete beeinflusst den Ertragswert – und damit den Kaufpreis.

Ertragswertverfahren

Der Ertragswert basiert auf der nachhaltig erzielbaren Miete. Bei starker Untermiete kann das Steigerungspotenzial den Kaufpreis rechtfertigen.

Ankaufsfaktor

Kaufpreis ÷ Jahresnettomiete (IST) = Ankaufsfaktor. Bei niedriger Bestandsmiete ist der Faktor hoch – aber das Mietpotenzial attraktiv.

Rendite-Rechnung

IST-Rendite = Bestandsmiete ÷ Kaufpreis. SOLL-Rendite = Angebotsmiete ÷ Kaufpreis. Beide Werte sind für die Kaufentscheidung relevant.

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Verkaufsberatung
Mietrecht
Bestandsmiete erhöhen – was ist erlaubt?
Die gesetzlichen Grenzen für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen.

Kappungsgrenze

Maximal 15–20 % in 3 Jahren (je nach Region) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Rostock gilt die 20 %-Kappungsgrenze.

Mietspiegel nutzen

Der Rostocker Mietspiegel ist die Grundlage für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Modernisierungsumlage

Nach Modernisierung dürfen 8 % der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden – zusätzlich zur regulären Erhöhung.

Häufige Fragen
FAQ – Bestandsmiete
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bestandsmiete.
Was ist der Unterschied zwischen Bestandsmiete und Angebotsmiete?
Die Bestandsmiete ist die aktuell gezahlte Miete. Die Angebotsmiete ist die Miete, die bei Neuvermietung erzielt wird. Die Differenz ist das Mieterhöhungspotenzial.
Wie hoch darf die Bestandsmiete erhöht werden?
Maximal 20 % in 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Kappungsgrenze). Zusätzlich sind Modernisierungsumlagen möglich.
Warum liegt die Bestandsmiete oft unter der Marktmiete?
Weil Mieterhöhungen gesetzlich begrenzt sind und viele Vermieter langjährige Mieter nicht verlieren wollen. Mieterhöhungen werden oft nicht konsequent durchgesetzt.
Wie beeinflusst die Bestandsmiete den Kaufpreis?
Niedrige Bestandsmiete kann den Kaufpreis senken (niedrigerer Ertragswert), bietet aber Mietsteigerungspotenzial. Käufer müssen beide Szenarien kalkulieren.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Bestandsmieten?
Nein, die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietung. Bestandsmieten unterliegen den Regeln zur Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB.

Fragen zu Bestandsmiete?

Unsere Experten beraten Sie persönlich – unverbindlich und kostenfrei.

HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Miethöhen und Mietrecht können sich ändern.
Quellen: BGB §§ 558 ff. | Mietspiegel Rostock | Gutachterausschuss Rostock | Stand: 2026
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