Einliegerwohnung
Was eine Einliegerwohnung ausmacht, welche Vorteile sie bietet und was Sie bei Vermietung beachten müssen.
Mietrechtlich gilt für Einliegerwohnungen das erleichterte Kündigungsrecht nach § 573a BGB. Steuerlich lässt sich die AfA auf den vermieteten Anteil anwenden.
Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene, kleinere Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses. Sie verfügt über einen eigenen Zugang, Küche und Bad. Die Vermietung bietet Eigentümern zusätzliche Einnahmen und steuerliche Vorteile.
Eine Einliegerwohnung muss baulich abgeschlossen sein und über eine eigene Küche, ein Bad sowie einen separaten Zugang verfügen. Sie liegt innerhalb eines ansonsten selbst genutzten Hauses. Typische Größen liegen zwischen 25 und 60 Quadratmetern. Baurechtlich zählt das Gebäude weiterhin als Ein- oder Zweifamilienhaus.
Die Vermietung einer Einliegerwohnung ermöglicht steuerliche Absetzungen: Anteilige AfA für den vermieteten Gebäudeteil, Werbungskosten wie Zinsen, Instandhaltung und Verwaltung sowie die anteilige Grundsteuer. Die Aufteilung erfolgt nach dem Flächenverhältnis zwischen selbst genutztem und vermietetem Teil.
Für Einliegerwohnungen gelten besondere mietrechtliche Regelungen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 573a BGB), allerdings mit verlängerter Kündigungsfrist von zusätzlich drei Monaten. Die Mietpreisbremse greift bei Einliegerwohnungen nicht.
Für den Einbau einer Einliegerwohnung müssen Schallschutz, Brandschutz und Stellplatzpflicht beachtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist für den Umbau in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich, wenn keine Nutzungsänderung vorliegt. Dennoch sollte die örtliche Bauaufsicht konsultiert werden.
In Rostocker Stadtteilen wie Reutershagen, Lütten Klein und Gehlsdorf finden sich viele Einliegerwohnungen in älteren Einfamilienhäusern. Die Mieteinnahmen liegen bei 7 bis 10 Euro pro Quadratmeter und verbessern die Finanzierung des Eigenheims deutlich.
AfA Abschreibung
Steuerliche Abschreibung für vermietete Immobilien.
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