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Immobilienlexikon · Buchstabe S · Finanzierung

SCHUFA beim Immobilienkauf

Die SCHUFA-Auskunft ist ein zentrales Dokument bei der Immobilienfinanzierung. Banken prüfen damit die Kreditwürdigkeit – ein negativer Eintrag kann die Finanzierung gefährden.

Der SCHUFA-Score fasst die Zahlungshistorie in einer Zahl zusammen. Für Immobilienkäufer ist ein guter Score entscheidend, um günstige Konditionen zu erhalten.

97,5 %+Sehr guter Score
68 Mio.Datensätze
1 JahrSelbstauskunft gratis
Kredit-CheckPflicht der Bank
Definition · Finanzierung

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Der SCHUFA-Score (0–100 %) bewertet die Bonität einer Person. Banken nutzen ihn als wesentliches Kriterium bei der Baufinanzierung.

Score
Der SCHUFA-Score – was die Zahl bedeutet
Der Score ist ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert für die Rückzahlung von Krediten.

97,5 %+: Sehr gut

Beste Konditionen bei der Baufinanzierung. Alle Banken finanzieren gerne.

95–97,4 %: Gut

Finanzierung problemlos möglich. Leicht erhöhter Zinsaufschlag bei einzelnen Banken.

Unter 95 %: Kritisch

Viele Banken lehnen ab oder verlangen deutlich höhere Zinsen. Mehr Eigenkapital kann helfen.

Praxis-Tipp:Holen Sie sich mindestens 3 Monate vor dem Immobilienkauf eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO). Fehlerhafte Einträge können gelöscht werden.
Einfluss
Was beeinflusst den SCHUFA-Score?
Viele Faktoren fließen in die Berechnung ein.

Positiv

Pünktliche Ratenzahlung, lange Kontohistorie, wenige Kreditanfragen, abgelöste Kredite.

Negativ

Mahnverfahren, Inkasso, eidesstattliche Versicherung, Privatinsolvenz, viele Kreditanfragen in kurzer Zeit.

Neutral

Girokonto, Kreditkartenbesitz (solange pünktlich bedient), Umzüge.

Wichtig:Kreditanfragen für Immobilien werden als Konditionsanfragen gemeldet und beeinflussen den Score kaum – wenn die Bank sie korrekt kennzeichnet.

Finanzierung vorbereiten? Wir empfehlen erfahrene Bankpartner.

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Optimierung
SCHUFA-Score vor dem Immobilienkauf verbessern
Wer frühzeitig handelt, kann seinen Score vor der Kreditanfrage gezielt verbessern.

Alte Konten schließen

Ungenutzte Kreditkarten und Girokonten kündigen. Jedes offene Konto ist ein potenzielles Risiko in der SCHUFA-Bewertung.

Fehler korrigieren

Falsche oder veraltete Einträge bei der SCHUFA beanstanden. Erledigte Forderungen müssen nach 3 Jahren gelöscht werden.

Anfragen bündeln

Alle Finanzierungsanfragen innerhalb von 14 Tagen stellen. So zählen sie als eine einzige Konditionsanfrage.

Immobilie gefunden? Wir begleiten Sie bis zur Finanzierung.

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Regional
SCHUFA & Immobilienfinanzierung in Rostock
Rostocker Banken und Sparkassen prüfen die SCHUFA standardmäßig bei jeder Baufinanzierung.

Lokale Bankpartner

Die OSPA (Ostseesparkasse Rostock) und regionale Volksbanken kennen den lokalen Markt. Ein guter SCHUFA-Score ist Voraussetzung für Topkonditionen.

Unser Ansatz

Büchel Immobilien vermittelt Kontakte zu erfahrenen Finanzierungsberatern in Rostock. Wir begleiten den gesamten Prozess.

Häufige Fragen
FAQ – SCHUFA Immobilienkauf
Welchen SCHUFA-Score brauche ich für eine Baufinanzierung?
Idealerweise über 97,5 %. Ab 95 % ist eine Finanzierung meist möglich, darunter wird es schwieriger.
Wie bekomme ich meine SCHUFA-Auskunft kostenlos?
Einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA anfordern – online unter meineschufa.de oder schriftlich.
Kann ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Erledigte Einträge werden nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Fehlerhafte Einträge können Sie direkt beanstanden.
Schadet eine Kreditanfrage meinem Score?
Nur wenn sie als reguläre Kreditanfrage gemeldet wird. Konditionsanfragen für Immobilien sind scoreneutral.

Finanzierung mit gutem Score sichern

Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.

HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: SCHUFA Holding AG, DSGVO Art. 15, BaFin-Richtlinien. Letzte Aktualisierung: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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