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Immobilien-Lexikon · DSGVO & Recht

Datenschutz beim Immobilienverkauf – DSGVO für Verkäufer & Makler

Seit der DSGVO gelten beim Immobilienverkauf strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten – von Interessenten, Mietern und Käufern.
Wer Daten unsachgemäß verarbeitet, riskiert empfindliche Bußgelder. Aufklärungspflicht Besichtigung
DSGVORechtsgrundlage
20 Mio €Max. Bußgeld
6 MonateLöschfrist Daten
PflichtDatenschutzerkl.
Definition

Der Datenschutz beim Immobilienverkauf regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten aller Beteiligten – Verkäufer, Käufer, Mieter und Interessenten. Rechtsgrundlage ist die DSGVO (Verordnung EU 2016/679) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Makler und Verkäufer sind als Verantwortliche verpflichtet, Daten rechtmäßig, zweckgebunden und sicher zu verarbeiten.

Datenarten
Welche Daten fallen beim Immobilienverkauf an?
Vom Interessenten-Formular bis zum Notarvertrag – personenbezogene Daten sind allgegenwärtig.

Interessentendaten

Name, E-Mail, Telefon, Bonitätsunterlagen und Finanzierungsbestätigungen. Diese werden bei jeder Besichtigung und Anfrage erfasst.

Verkäuferdaten

Personalien, Grundbuchdaten, Energieausweis, Mietverträge, Fotos. Diese werden für Notar, Grundbuchamt und ggf. Banken benötigt.

Mieterdaten

Bei vermieteten Objekten: Mietvertragsdaten, Bonitätsunterlagen, Kontaktdaten. Die Aufklärungspflicht gegenüber Mietern ist besonders wichtig.

Objektfotos

Bilder von bewohnten Räumen können personenbezogene Daten enthalten (persönliche Gegenstände, Namenschilder). Hier gilt: Ohne Einwilligung keine Veröffentlichung.

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Beratung anfragen
Maklerpflichten
DSGVO-Pflichten für Makler & Verkäufer
Informationspflicht, Zweckbindung, Löschfristen und Datensicherheit.

Informationspflicht

Interessenten müssen vor der Datenerhebung über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer informiert werden (Art. 13 DSGVO). Ein Datenschutzhinweis bei der Anfrage ist Pflicht.

Zweckbindung

Daten dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Interessentendaten aus einer Verkaufsanfrage dürfen nicht ohne Einwilligung für andere Objekte verwendet werden.

Löschfristen

Nach Abschluss oder Abbruch der Vermarktung müssen Interessentendaten nach spätestens 6 Monaten gelöscht werden – sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Technische Sicherheit

Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation, sichere Dateiablage und Zugriffskontrollen sind Pflicht. Eine digitale Immobilienakte kann hier helfen.

Exposé & Fotos
Datenschutz bei Exposé & Objektfotos
Was darf veröffentlicht werden – und was nicht?
Keine Rückschlüsse auf BewohnerIm Exposé dürfen keine Daten enthalten sein, aus denen Dritte auf aktuelle Mieter oder Bewohner schließen können. Namenschilder, Post und persönliche Gegenstände müssen entfernt werden.
Fotos mit EinwilligungFotos von bewohnten Räumen mit erkennbaren Personen oder persönlichen Gegenständen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Bewohner veröffentlicht werden.
Professionelle FotografieBüchel Immobilien nutzt für alle Objekte professionelle Fotografie und stellt sicher, dass keine datenschutzrelevanten Details sichtbar sind. Mehr dazu unter Digitales Exposé.

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Kontakt aufnehmen
Regionaler Fokus
Datenschutz für Makler in Rostock & MV
Regionale Besonderheiten und Zuständigkeiten.

Aufsichtsbehörde

Zuständig für Datenschutz in MV ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MV in Schwerin. Beschwerden von Interessenten oder Mietern werden dort geprüft.

Praxis in Rostock

Büchel Immobilien als Immobilienagentur in Rostock setzt auf DSGVO-konforme Prozesse: verschlüsselte Kommunikation, Datenschutzhinweise bei jeder Anfrage und regelmäßige Löschung nicht mehr benötigter Daten.

Häufige Fragen
FAQ – Datenschutz Immobilien
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Welche Datenschutzpflichten haben Immobilienmakler?
Makler müssen Interessenten vor der Datenerhebung über Zweck und Rechtsgrundlage informieren (Art. 13 DSGVO). Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet und müssen nach Vermarktungsende innerhalb von 6 Monaten gelöscht werden.
Dürfen Fotos bewohnter Räume im Exposé veröffentlicht werden?
Nur mit schriftlicher Einwilligung der Bewohner. Fotos dürfen keine erkennbaren Personen, persönliche Gegenstände oder Namenschilder zeigen. Professionelle Fotografen achten darauf standardmäßig.
Wie lange dürfen Interessentendaten gespeichert werden?
Nach Abschluss oder Abbruch der Vermarktung müssen Interessentendaten nach spätestens 6 Monaten gelöscht werden. Ausnahme: Es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtlich).
Welche Bußgelder drohen bei DSGVO-Verstößen?
Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Auch kleinere Verstöße (fehlender Datenschutzhinweis) können mit mehreren Tausend Euro geahndet werden.
Muss ich als Privatverkäufer den Datenschutz beachten?
Ja, auch Privatverkäufer verarbeiten personenbezogene Daten von Interessenten. Die DSGVO gilt, sobald Daten systematisch erfasst werden – etwa in einer Interessentenliste oder per E-Mail.

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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für konkrete Datenschutzfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für IT-Recht. Stand: April 2026.
Quellen: DSGVO (Verordnung EU 2016/679); Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Landesbeauftragter für Datenschutz MV; IHK Rostock; IVD Datenschutz-Leitfaden.
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