Immobilienlexikon · Buchstabe G · Gemeinschaftsordnung WEG

Gemeinschaftsordnung WEG – Rechte, Pflichten & Änderungen

Die Gemeinschaftsordnung ist das zentrale Regelwerk jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie legt fest, wie das Zusammenleben organisiert wird – von der Kostenverteilung über Nutzungsrechte bis hin zu baulichen Veränderungen. Für Käufer einer Eigentumswohnung ist sie Pflichtlektüre.

Erfahren Sie, was eine Gemeinschaftsordnung regelt, wie sie geändert werden kann und welche Fallstricke beim WEG-Beschluss lauern.

§ 10 WEGRechtsgrundlage
TeilungsurkundeTeil davon
3/4 Mehrheitfür Änderung
Notar + GBbei Änderung
Definition · Gemeinschaftsordnung WEG

Die Gemeinschaftsordnung (GO) ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die das Verhältnis der Eigentümer untereinander regelt. Sie ist Teil der Teilungserklärung und wird im Grundbuch eingetragen. Die GO ergänzt und konkretisiert die gesetzlichen Regelungen des WEG.

Typische Inhalte
Die Gemeinschaftsordnung regelt alles, was über das Gesetz hinausgeht – individuell für jede WEG.

Kostenverteilung

Abweichend vom gesetzlichen Miteigentumsanteil kann die GO eine andere Verteilung festlegen – z. B. nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Das betrifft Hausgeld, Erhaltungsrücklage und Sonderumlagen.

Nutzungsregeln

Haustiere, Musizieren, gewerbliche Nutzung – die GO kann die Nutzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums konkretisieren. Absolute Verbote sind allerdings nur eingeschränkt zulässig.

Sondernutzungsrechte

Garten, Terrasse, Stellplatz – die GO weist Sondernutzungsrechte an Teilen des Gemeinschaftseigentums zu. Diese sind grundbuchlich abgesichert und mit der Einheit übertragbar.

Bauliche Veränderungen

Wer darf was umbauen? Die GO regelt Zustimmungserfordernisse für Änderungen am Sondereigentum und am Gemeinschaftseigentum – oft strenger als das Gesetz.

Änderung der Gemeinschaftsordnung
Eine Änderung ist möglich, aber aufwendig – denn sie betrifft alle Eigentümer.

Vereinbarung (§ 10 Abs. 3 WEG)

Klassisch: Alle Eigentümer müssen zustimmen. Vereinbarungen werden im Grundbuch eingetragen und binden auch Rechtsnachfolger. Extrem hohe Hürde bei großen WEGs.

Beschluss (§ 10 Abs. 3 Satz 2 WEG)

Seit WEG-Reform 2020: Bestimmte Regelungen der GO können durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss (3/4 + mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) geändert werden. Vereinfacht vieles.

Praxis-Tipp:Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Gemeinschaftsordnung vollständig lesen – nicht nur die Teilungserklärung. Oft verstecken sich dort Einschränkungen bei Vermietung, Tierhaltung oder Umbau.
Praxis in Mecklenburg-Vorpommern
Besonderheiten bei älteren und neueren WEGs in Rostock und Umgebung.

DDR-Altbauten

Viele WEGs in Rostock entstanden durch Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände. Die Gemeinschaftsordnungen sind oft standardisiert und wenig individuell – nachträgliche Anpassungen sind häufig nötig.

Neubauprojekte

Bauträger erstellen die GO vor Verkauf. Käufer haben selten Einfluss auf den Inhalt. Umso wichtiger: Vor dem Kauf prüfen, ob die Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen.

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Häufige Fragen – Gemeinschaftsordnung WEG
Was regelt die Gemeinschaftsordnung?
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben in der WEG: Kostenverteilung, Nutzungsrechte, Sondernutzungsrechte, bauliche Veränderungen und vieles mehr. Sie ergänzt die gesetzlichen Regelungen des WEG.
Kann die Gemeinschaftsordnung geändert werden?
Ja, entweder durch Vereinbarung aller Eigentümer (Grundbucheintragung) oder seit der WEG-Reform 2020 teilweise durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss (3/4 der Stimmen + über 50 % der Miteigentumsanteile).
Muss ich die Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf lesen?
Unbedingt. Sie enthält Regelungen zu Vermietung, Tierhaltung, Umbau und Kostenverteilung, die erheblichen Einfluss auf Nutzung und Wertentwicklung haben können.
Ist die Gemeinschaftsordnung das Gleiche wie die Teilungserklärung?
Nein, die Gemeinschaftsordnung ist ein Teil der Teilungserklärung. Die Teilungserklärung enthält zusätzlich den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Gilt die Gemeinschaftsordnung auch für Mieter?
Indirekt ja – der Vermieter ist verpflichtet, mietvertragliche Regelungen so zu gestalten, dass der Mieter die GO einhält. Direkte Bindungswirkung besteht aber nur gegenüber Eigentümern.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. WEG-Recht ist komplex – bei konkreten Fragen einen Fachanwalt konsultieren.
Quellen: WEG §§ 5, 10, 16, BGH-Rechtsprechung zur Gemeinschaftsordnung, eigene Beratungspraxis Rostock.
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