Immobilienlexikon · Buchstabe G · Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum in der WEG – Was dazugehört & wer zahlt

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer stehen. Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände und Versorgungsleitungen – alles, was der Gemeinschaft gehört, muss gemeinsam instandgehalten und finanziert werden.

Hier erfahren Sie, was zum Gemeinschaftseigentum zählt, wie die Kosten verteilt werden und welche Rolle die Eigentümerversammlung und die Erhaltungsrücklage dabei spielen.

§ 1 WEGRechtsgrundlage
Dach, FassadeKlassiker
nach MEAKostenverteilung
3/4 Mehrheitfür Änderung
Definition · Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum bezeichnet nach § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück sowie alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Es gehört allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile (MEA).

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Die Abgrenzung zum Sondereigentum ist eine der häufigsten Streitfragen in der WEG.

Immer Gemeinschaft

Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug, Fundament, Versorgungsleitungen bis zum Abzweig, Fenster (Außenseite), Hauseingangstür, Gemeinschaftsgarten.

Immer Sondereigentum

Innenräume der Wohnung, nicht-tragende Innenwände, Bodenbeläge (auf dem Estrich), Innentüren, Sanitäreinrichtungen, Einbauküche.

Häufig streitig

Balkone (Bodenplatte = Gemeinschaft, Belag = Sonder), Fenster (Rahmen = Gemeinschaft, Innenanstrich = Sonder), Heizungsrohre (bis Abzweig = Gemeinschaft).

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung kann von der gesetzlichen Zuordnung abweichen – allerdings nur in den Grenzen des § 5 WEG. Unklare Zuordnungen führen regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten.

Instandhaltung & Verwaltung
Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe aller Eigentümer gemeinsam.

Erhaltungsrücklage

Jede WEG muss eine angemessene Erhaltungsrücklage bilden (§ 19 WEG). Aus ihr werden Reparaturen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum finanziert.

Beschlussfassung

Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden in der Eigentümerversammlung beschlossen. Einfache Mehrheit für Instandhaltung, qualifizierte Mehrheit für bauliche Veränderungen.

Kostenverteilung
Die Kosten für Gemeinschaftseigentum werden nach Miteigentumsanteilen verteilt – mit Ausnahmen.

Nach MEA

Standardmäßig werden alle Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. Wer mehr Anteile hat, zahlt mehr. Die MEA stehen in der Teilungserklärung.

Abweichende Regelung

Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Verteilungsschlüssel festlegen – etwa nach Wohnfläche oder nach tatsächlichem Verbrauch (bei Heizkosten Pflicht).

Bauliche Veränderungen
Wer das Gemeinschaftseigentum baulich verändern will, braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Modernisierung

Seit der WEG-Reform 2020 reicht für Modernisierungen eine einfache Mehrheit. Die Kosten tragen aber nur die zustimmenden Eigentümer – es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeit.

Privilegierte Maßnahmen

Barrierefreiheit, E-Ladestationen, Glasfaser und Einbruchschutz: Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf Gestattung – die Kosten trägt er selbst.

Eigentumswohnung in der WEG verkaufen? Wir kennen die Besonderheiten.

Jetzt beraten lassen

Was ist Ihre Wohnung wert? Kostenlose Bewertung.

Wert ermitteln
Häufige Fragen – Gemeinschaftseigentum
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Grundstück, Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug, Versorgungsleitungen bis zum Abzweig und Fenster (Außenseite). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus § 5 WEG und der Teilungserklärung.
Wer zahlt die Reparatur am Gemeinschaftseigentum?
Alle Eigentümer gemeinsam, verteilt nach Miteigentumsanteilen. Die Kosten werden aus der Erhaltungsrücklage oder durch Sonderumlage finanziert.
Darf ich das Gemeinschaftseigentum verändern?
Nur mit Beschluss der Eigentümerversammlung. Für privilegierte Maßnahmen wie E-Ladestationen oder Barrierefreiheit haben Sie einen Gestattungsanspruch.
Was passiert bei Schäden am Gemeinschaftseigentum?
Die WEG muss den Schaden auf Gemeinschaftskosten beheben. Bei Verschulden eines einzelnen Eigentümers kann die Gemeinschaft Regress nehmen.
Sind Fenster Gemeinschaftseigentum?
Ja, die Fenster (Rahmen und Verglasung) gehören zum Gemeinschaftseigentum. Der Innenanstrich kann Sondereigentum sein – das regelt die Teilungserklärung.

Professionelle Beratung zu Gemeinschaftseigentum

Büchel Immobilien – Ihr erfahrener Makler in Rostock & Umgebung.

HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. WEG-Recht ist komplex – bei Streitigkeiten einen Fachanwalt konsultieren.
Quellen: WEG §§ 1, 5, 19–22, BGH-Rechtsprechung, eigene Beratungspraxis Rostock.
🏠

QUIZ-ZEIT

Na, trauen Sie sich? 😏

12 Fragen rund um Immobilien – und wir verraten so viel: Das meiste davon wissen nicht mal wir 😉🤣

Jetzt Quiz starten →

Dauert ca. 3 Minuten · Keine Anmeldung nötig