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Immobilienlexikon – Mietrecht

Besichtigungsrecht

Wann Vermieter ein Besichtigungsrecht haben, welche Pflichten Mieter treffen – und was beim Immobilienverkauf gilt.

Das Besichtigungsrecht regelt, unter welchen Umständen Vermieter oder Makler eine vermietete Wohnung betreten dürfen. Für Verkäufer und Käufer ein praxisrelevantes Thema.

Kein GesetzRichterrecht
Ankündigung24–48 Std.
Triftiger GrundVoraussetzung
Mo–SaÜbliche Zeiten
Definition – Besichtigungsrecht

Das Besichtigungsrecht gibt dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die vermietete Wohnung zu betreten. Ein allgemeines Betretungsrecht existiert nicht – es muss immer ein konkreter Anlass vorliegen (z. B. Verkauf, Reparatur, Nachmietersuche).

Grundlagen
Wann darf der Vermieter besichtigen?
Die Rechtsprechung hat klare Anlässe definiert, die eine Besichtigung rechtfertigen.

Verkauf der Immobilie

Bei Verkaufsabsicht darf der Vermieter Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchführen – mit angemessener Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten.

Reparatur und Instandhaltung

Zur Vorbereitung oder Durchführung von Reparaturen muss der Mieter den Zugang gewähren. Notfälle ausgenommen: sofort.

Nachmietersuche

Bei gekündigtem Mietverhältnis darf der Vermieter die Wohnung mit potenziellen Nachmietern besichtigen.

Vermietete Immobilie verkaufen? Wir managen Besichtigungen professionell.

Verkaufsberatung
Praxis
Spielregeln für die Besichtigung
Rechte und Pflichten beider Seiten – so gelingt die Besichtigung ohne Streit.

Ankündigungsfrist

Mindestens 24–48 Stunden vorher ankündigen. Der Termin muss für den Mieter zumutbar sein (werktags 10–13 und 15–18 Uhr).

Häufigkeit begrenzt

Keine täglichen Besichtigungen. Gerichte halten 2–3 Termine pro Monat für angemessen, bei Verkauf ggf. mehr.

Mieter muss nicht anwesend sein

Der Mieter kann eine Vertrauensperson benennen. Allein Zutritt verschaffen darf der Vermieter nur im Notfall.

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Kontakt aufnehmen
Verkäufer-Tipps
Besichtigungen beim Immobilienverkauf
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung brauchen Sie Fingerspitzengefühl.

Frühzeitig kommunizieren

Informieren Sie den Mieter über die Verkaufsabsicht und vereinbaren Sie feste Besichtigungstermine. Transparenz schafft Kooperation.

Aufwandsentschädigung

Manche Mieter kooperieren eher bei einer kleinen Aufwandsentschädigung. Keine Pflicht, aber oft effektiv.

Professionelle Fotos vorab

Reduzieren Sie die Anzahl der Besichtigungen durch aussagekräftige Fotos und 3D-Rundgänge im Vorfeld.

Häufige Fragen
FAQ – Besichtigungsrecht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Besichtigungsrecht.
Muss der Mieter Besichtigungen dulden?
Ja, wenn ein triftiger Grund vorliegt und die Besichtigung rechtzeitig angekündigt wurde. Verweigert der Mieter grundlos, kann das zur Abmahnung führen.
Wie oft darf besichtigt werden?
Gerichte halten 2–3 Termine pro Monat für angemessen. Bei Verkaufsabsicht kann die Frequenz etwas höher sein, muss aber zumutbar bleiben.
Darf der Vermieter einen Schlüssel benutzen?
Nur im Notfall (Wasserrohrbruch, Brand). Sonst muss der Mieter den Zugang gewähren oder eine Vertrauensperson benennen.
Was gilt bei Besichtigungen durch den Makler?
Der Makler handelt im Auftrag des Eigentümers. Die gleichen Regeln gelten: Ankündigung, zumutbarer Termin, konkreter Anlass.
Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?
Bei unberechtigten Besichtigungen oder Verletzung der Privatsphäre kann der Mieter Unterlassung und ggf. Schadensersatz fordern.

Fragen zu Besichtigungsrecht?

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Mietrechtliche Fragen sollten im Einzelfall mit einem Fachanwalt geklärt werden.
Quellen: BGB §§ 535 ff. | BGH-Rechtsprechung zum Besichtigungsrecht | Stand: 2026
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