Besichtigungsrecht
Wann Vermieter ein Besichtigungsrecht haben, welche Pflichten Mieter treffen – und was beim Immobilienverkauf gilt.
Das Besichtigungsrecht regelt, unter welchen Umständen Vermieter oder Makler eine vermietete Wohnung betreten dürfen. Für Verkäufer und Käufer ein praxisrelevantes Thema.
Das Besichtigungsrecht gibt dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die vermietete Wohnung zu betreten. Ein allgemeines Betretungsrecht existiert nicht – es muss immer ein konkreter Anlass vorliegen (z. B. Verkauf, Reparatur, Nachmietersuche).
Verkauf der Immobilie
Bei Verkaufsabsicht darf der Vermieter Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchführen – mit angemessener Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten.
Reparatur und Instandhaltung
Zur Vorbereitung oder Durchführung von Reparaturen muss der Mieter den Zugang gewähren. Notfälle ausgenommen: sofort.
Nachmietersuche
Bei gekündigtem Mietverhältnis darf der Vermieter die Wohnung mit potenziellen Nachmietern besichtigen.
Ankündigungsfrist
Mindestens 24–48 Stunden vorher ankündigen. Der Termin muss für den Mieter zumutbar sein (werktags 10–13 und 15–18 Uhr).
Häufigkeit begrenzt
Keine täglichen Besichtigungen. Gerichte halten 2–3 Termine pro Monat für angemessen, bei Verkauf ggf. mehr.
Mieter muss nicht anwesend sein
Der Mieter kann eine Vertrauensperson benennen. Allein Zutritt verschaffen darf der Vermieter nur im Notfall.
Frühzeitig kommunizieren
Informieren Sie den Mieter über die Verkaufsabsicht und vereinbaren Sie feste Besichtigungstermine. Transparenz schafft Kooperation.
Aufwandsentschädigung
Manche Mieter kooperieren eher bei einer kleinen Aufwandsentschädigung. Keine Pflicht, aber oft effektiv.
Professionelle Fotos vorab
Reduzieren Sie die Anzahl der Besichtigungen durch aussagekräftige Fotos und 3D-Rundgänge im Vorfeld.
Aufhebungsvertrag Miete
Einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses – Vorteile und Risiken.
Kündigungsschutz
Wann Mietern nicht gekündigt werden darf – gesetzliche Regelungen.
3D-Grundriss
Digitale Visualisierung als Alternative zu häufigen Vor-Ort-Besichtigungen.
Muss der Mieter Besichtigungen dulden?
Wie oft darf besichtigt werden?
Darf der Vermieter einen Schlüssel benutzen?
Was gilt bei Besichtigungen durch den Makler?
Kann der Mieter Schadensersatz verlangen?
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