Immobilien-Lexikon · Nebenkosten & EnergieCO₂-Kosten für Gebäude – Aufteilung, Berechnung & Pflichten
Seit 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, dass Vermieter einen Teil der CO₂-Abgabe tragen müssen – je nach energetischem Zustand des Gebäudes.
10 StufenAufteilungsmodell
55 €/tCO₂-Preis 2025
5–95 %Vermieteranteil
Ab 2026Marktpreis EU-ETS
DefinitionDie CO₂-Kosten für Gebäude sind Abgaben auf den CO₂-Ausstoß fossiler Heizungen (Gas, Öl, Fernwärme). Seit 2023 werden sie nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienzklasse des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil.
Gesetzliche RegelungDas Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung
10 Stufen – vom effizienten Neubau bis zum unsanierten Altbau.
Effiziente Gebäude
Bei unter 12 kg CO₂/m²/a trägt der Mieter 100 % der Kosten. Typisch für Neubauten mit Wärmepumpe oder Fernwärme. Der Energieausweis weist die Werte nach.
Mittlerer Bereich
Bei 17–32 kg CO₂/m²/a – typisch für viele Rostocker Plattenbauten – liegt der Vermieteranteil bei 30–50 %. Die Betriebskostenabrechnung muss die Aufteilung ausweisen.
Ineffiziente Gebäude
Bei über 52 kg CO₂/m²/a übernimmt der Vermieter 95 %. Das betrifft unsanierte Altbauten mit älteren Gas- oder Ölheizungen ohne Dämmung.
Fehlende Aufteilung
Fehlt die korrekte CO₂-Kostenaufteilung in der Abrechnung, darf der Mieter pauschal 50 % kürzen. Eine rechtssichere Abrechnung ist daher Pflicht.
PreisentwicklungCO₂-Preis: Entwicklung & Prognose
Von 25 € im Jahr 2021 auf voraussichtlich 80–120 € bis 2030.
Bisherige Entwicklung
2021: 25 €/t • 2022: 30 €/t • 2023: 30 €/t • 2024: 45 €/t • 2025: 55 €/t. Ab 2026 wird der Preis im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) marktbasiert gebildet.
Auswirkung auf Wohnkosten
Für eine 80-m²-Wohnung mit Gasheizung bedeutet das aktuell etwa 150–250 € CO₂-Kosten pro Jahr. Bei steigenden Preisen können es bis 2030 leicht 400–600 € werden.
Praxis-Tipp: Investitionen in energetische Sanierung senken den CO₂-Ausstoß und damit den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten. Das verbessert die Netto-Rendite langfristig erheblich. VermieterpflichtenPflichten für Vermieter & Verwalter
Korrekte Abrechnung, Energieausweis und Dokumentation sind Pflicht.
NebenkostenabrechnungDie CO₂-Kostenaufteilung muss in jeder jährlichen Betriebskostenabrechnung transparent dargestellt werden. Fehlt sie, darf der Mieter 50 % kürzen. Energieausweis aktuell haltenDie Einstufung basiert auf dem Energieausweis. Bei abgelaufenem Ausweis drohen Ordnungswidrigkeiten und eine ungünstige Pauschal-Einstufung. Sanierungsanreize nutzenDie BAFA-Förderung und KfW-Programme unterstützen energetische Modernisierungen. So senken Sie den CO₂-Ausstoß und Ihren Kostenanteil. Regionaler FokusCO₂-Kosten in Rostock & MV
Plattenbauten, Altbauten, Fernwärme – die Rostocker Besonderheiten.
Rostocker Gebäudebestand
Viele Rostocker Wohngebäude stammen aus den 1960er–80er Jahren (Plattenbau). Teilsaniert liegen sie häufig im mittleren CO₂-Bereich (20–35 kg/m²/a) mit einem Vermieteranteil von 30–50 %.
Fernwärme-Vorteil
Rostock hat ein gut ausgebautes Fernwärmenetz. Gebäude mit Fernwärmeanschluss schneiden im CO₂-Ranking oft besser ab als solche mit individueller Gasheizung.
Verwandte BegriffeWeitere Fachbegriffe im Lexikon
Häufige FragenFAQ – CO₂-Kosten für Gebäude
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wer trägt die CO₂-Kosten bei einer vermieteten Wohnung?
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten nach einem
10-Stufen-Modell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Der Vermieteranteil steigt mit schlechterer
Energieeffizienzklasse des Gebäudes – von 0 % bis 95 %.
Was passiert, wenn der Vermieter die CO₂-Kosten nicht aufteilt?
Fehlt die korrekte Aufteilung in der
Betriebskostenabrechnung, darf der Mieter die CO₂-Kosten pauschal um
50 % kürzen. Eine rechtssichere Abrechnung ist daher unverzichtbar.
Wie hoch ist der CO₂-Preis aktuell?
2025 liegt der CO₂-Preis bei 55 € pro Tonne. Ab 2026 wird er im europäischen Emissionshandel marktbasiert gebildet. Experten rechnen mit 80–120 €/t bis 2030.
Lohnt sich eine energetische Sanierung wegen der CO₂-Kosten?
Ja. Eine
energetische Sanierung senkt den CO₂-Ausstoß und damit den Vermieteranteil. Zudem gibt es
BAFA-Förderungen und KfW-Zuschüsse. Langfristig steigt auch der Immobilienwert.
Gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz auch für Gewerbe?
Für Nichtwohngebäude gilt eine 50:50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Das Stufenmodell mit 10 Klassen gilt nur für Wohngebäude.
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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Energieberatung oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.
Quellen: CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG); Bundesregierung.de; Umweltbundesamt; Energieausweis-Verordnung (GEG); IHK Rostock.
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