Immobilien-Lexikon · Mietrecht & Praxis
Kündigungsfrist im Mietrecht – 3, 6 oder 9 Monate
Die Kündigungsfrist für Mietverhältnisse richtet sich nach der Wohndauer und der Frage, wer kündigt.
Ob Mietwohnung in Rostock-Lichtenhagen oder Altbau in der KTV – die gesetzlichen Kündigungsfristen schützen Mieter und geben Vermietern klare Zeitrahmen. Die Unterschiede sind erheblich.
DEFINITION
Kündigungsfristen im Detail
Formelle Anforderungen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail oder WhatsApp!) und von allen im Mietvertrag genannten Mietern bzw. Vermietern unterschrieben sein. Der Vermieter muss zusätzlich den Kündigungsgrund angeben. Eine Kündigung ohne Begründung ist unwirksam. In Rostock gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz über die bundesweiten Regelungen hinaus.
Sonderfälle und Ausnahmen
Fristlose Kündigung: Bei schweren Pflichtverletzungen (Zahlungsverzug von 2+ Monaten, erhebliche Störung des Hausfriedens) kann fristlos gekündigt werden. Sonderkündigungsrecht: Bei Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Zeitmietvertrag: Kann während der Laufzeit nur außerordentlich gekündigt werden. Der Aufhebungsvertrag bietet eine einvernehmliche Alternative.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Kann der Vermieter ohne Grund kündigen?
Wann gilt die 9-Monats-Frist?
Kann ich per E-Mail kündigen?
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.