Vermietung & Neubau
Was Eigentümer beim ersten Vermieten eines Neubaus unbedingt beachten müssen
Die Erstvermietung ist der erste Schritt von der Investition zur Rendite. Wer eine neu gebaute oder kernsanierte Wohnung in Rostock erstmals vermietet, profitiert von Gestaltungsfreiheiten – muss aber besondere Anforderungen aus GEG, Mietrecht und Steuerrecht kennen.
Die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) gilt bei Erstvermietungen von Neubau grundsätzlich nicht. Wer ab dem 01.10.2014 einen Neubau erstmals vermietet, kann den Mietpreis frei vereinbaren (§ 556f BGB).
Neue Wohnquartiere entstehen in Rostock u.a. auf der Holzhalbinsel und im Stadthafen. Wer dort neu baut, findet einen aufnahmefähigen Markt:
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